- Finanzstatistiken
- System sich ergänzender Berichtssysteme zur Abbildung der öffentlichen Haushaltswirtschaft der Bundesrepublik Deutschland. F. dienen als Basis für finanz-, wirtschafts- und geldpolitische Entscheidungen und liefern die Informationen zur Ermittlung des Staatskontos im Rahmen der ⇡ Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR). Sie erfassen neben den traditionellen Haushalten des Bundes, der Länder, Gemeinden, Gemeinde- und Zweckverbände sowie der gesetzlichen Sozialversicherung auch die Finanzdaten öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG)) vom 8.3.2000 (BGBl I 206).- Im Mittelpunkt der F. steht die jährliche Rechnungsstatistik, die fachlich und regional tief gegliederte Angaben über die Verwendung von öffentlichen Mitteln nach Art und Aufgabenbereich enthält. Die voraussichtliche Entwicklung der öffentlichen Haushalte des nächsten Jahres wird in der Haushaltsansatzstatistik, die mittelfristige (fünf Jahre) Entwicklung für Bund und Länder in der Finanzplanungsstatistik dargestellt. Die laufende Berichterstattung über die öffentlichen Ausgaben und Einnahmen wird ergänzt durch die statistische Darstellung des Standes und der Entwicklung der öffentlichen Schulden sowie durch die ⇡ Steuerstatistiken. Veröffentlichung statistischer Daten zu Finanzen und Steuern in Fachserie 14 des ⇡ Statistischen Bundesamtes.
Lexikon der Economics. 2013.